Allgemeine Geschäftsbedingungen der RSLT.DIGITAL GmbH
(Stand 01.10.2025)
1. Geltungsbereich
- 1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten ausschließlich für alle zwischen der Agentur RSLT.DIGITAL GmbH, Ulmer Str. 40, 73728 Esslingen am Neckar vertreten durch den Geschäftsführer Tim Resl (nachfolgend: RSLT.DIGITAL) und dem jeweiligen Kunden (nachfolgend: Auftraggeber) sowohl mündlich als auch schriftlich geschlossenen Verträge (zusammen: die Parteien).
- 1.2 Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, RSLT.DIGITAL hätte deren Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
- 1.3 Alle Vereinbarungen zwischen RSLT.DIGITAL und dem Auftraggeber zwecks Ausführung eines Vertrages sind in dem Angebot, der Produktbeschreibung oder ggf. in Rahmenverträgen von RSLT.DIGITAL und in diesen AGB niedergelegt.
2. Urheberschutz; Nutzungsrechte; Eigenwerbung
- 2.1 Alle von RSLT.DIGITAL im Rahmen der Beauftragung erstellten Leistungen, insbesondere Konzepte, Designs, Layouts, Softwareentwicklungen, Konfigurationen, Dokumentationen und sonstige Projektleistungen (nachfolgend: Arbeitsergebnisse), sind rechtlich geschützt, soweit sie schutzfähig sind.
- 2.2 Nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Auftraggeber an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, weltweites und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für den vertraglich vereinbarten Zweck sowie für die vereinbarten Shops, Instanzen oder Anwendungen, sofern diese bei Beauftragung bekannt oder im Angebot bzw. Vertrag benannt sind.
- 2.3 Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere die Nutzung, den Betrieb, die Pflege, Bearbeitung und Weiterentwicklung des beauftragten Online-Shops, der Website, der Anwendung oder der sonstigen beauftragten Leistung. Der Auftraggeber darf hierfür auch verbundene Unternehmen, interne IT-Abteilungen oder externe Dienstleister einsetzen.
- 2.4 Nicht gestattet ist eine Nutzung, Weitergabe, Veräußerung oder Vervielfältigung der Arbeitsergebnisse für andere Projekte, andere Unternehmen, eigene Produkte oder sonstige Zwecke außerhalb des vereinbarten Vertragszwecks, sofern RSLT.DIGITAL dem nicht ausdrücklich zustimmt.
- 2.5 Ausschließliche Rechte oder eine vollständige Übertragung aller Rechte werden nicht eingeräumt, sofern dies nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
- 2.6 Von der Rechteeinräumung ausgenommen bleiben vorbestehende Standardmodule, Frameworks, Libraries, Templates, interne Werkzeuge, wiederverwendbare Komponenten und allgemeines Know-how von RSLT.DIGITAL, sofern diese Bestandteile dem Auftraggeber vorab erkennbar als Standardbestandteile kommuniziert wurden. Gesetzliche oder vertragliche Nutzungsrechte an Drittsoftware, Open-Source-Software oder sonstigen Fremdkomponenten bleiben unberührt.
- 2.7 Kundeneigene Inhalte, Daten, Produktinformationen, Marken, Logos, Texte, Bilder, Zugangsdaten und sonstige vom Auftraggeber bereitgestellte Materialien verbleiben beim Auftraggeber. RSLT.DIGITAL erhält hieran lediglich die zur Durchführung des jeweiligen Auftrags erforderlichen Nutzungsrechte.
- 2.8 RSLT.DIGITAL behält sich das Recht vor, eigene Arbeiten und Ergebnisse der Auftragsausführung als Referenz für Eigenwerbung zu verwenden, sofern dies dem Auftraggeber nicht nachweislich schadet. Dies umfasst insbesondere die Benennung des Auftraggebers als Referenz sowie die Darstellung allgemein zugänglicher oder nicht vertraulicher Projektergebnisse.
- 2.9 RSLT.DIGITAL haftet nicht für Schäden, die aus einer nicht ordnungsgemäßen Nutzung, Bearbeitung, Veränderung oder Weiterentwicklung der Arbeitsergebnisse durch den Auftraggeber oder durch vom Auftraggeber beauftragte Dritte entstehen.
3. Vertragsschluss
- 3.1 Angebote von RSLT.DIGITAL sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch RSLT.DIGITAL oder durch Ausführung des Auftrags zustande.
- 3.2 Mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von RSLT.DIGITAL schriftlich bestätigt werden.
4. Leistungsumfang und Leistungserbringung
- 4.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach der Leistungsbeschreibung im Angebot oder Vertrag.
- 4.2 Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet und bedürfen einer Vereinbarung in Textform.
- 4.3 RSLT.DIGITAL erbringt keine Rechtsberatung und übernimmt keine rechtliche Prüfung von Inhalten, Produkten, Preisen, Pflichtinformationen, Datenschutztexten, Tracking-Einstellungen, Impressum, AGB, Widerrufsbelehrungen oder sonstigen rechtlich relevanten Angaben des Auftraggebers. Soweit RSLT.DIGITAL auf erkennbare rechtliche Risiken hinweist, erfolgt dies ohne Übernahme einer rechtlichen Prüfungspflicht.
- 4.4 RSLT.DIGITAL ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen geeignete Mitarbeitende, verbundene Unternehmen, freie Mitarbeitende oder sonstige Unterauftragnehmer einzusetzen, sofern keine berechtigten Interessen des Auftraggebers entgegenstehen. Datenschutzrechtliche Anforderungen bleiben unberührt.
5. Änderungswünsche und zusätzliche Leistungen
- 5.1 Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder der Leistungsbeschreibung.
- 5.2 Änderungs- und Erweiterungswünsche des Auftraggebers, die über den vereinbarten Leistungsumfang hinausgehen, werden gesondert bewertet und können zu zusätzlichem Aufwand, zusätzlichen Kosten und einer Anpassung vereinbarter Zeitpläne führen.
- 5.3 RSLT.DIGITAL ist berechtigt, den Aufwand für die Prüfung, Konzeption, Abstimmung und Umsetzung solcher Änderungswünsche nach Aufwand abzurechnen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
- 6.1 Der Auftraggeber stellt alle zur Auftragsausführung erforderlichen Informationen, Materialien, Unterlagen, Inhalte, Entscheidungen und Freigaben rechtzeitig, vollständig und in geeigneter Form zur Verfügung.
- 6.2 Zu den Mitwirkungspflichten gehören insbesondere die Bereitstellung von Zugangsdaten, Schnittstelleninformationen, technischen Dokumentationen, Testdaten, Produktdaten, Bildern, Texten, Ansprechpartnern, Systemzugängen sowie sonstigen von RSLT.DIGITAL angeforderten Informationen und Materialien.
- 6.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass auch von ihm beauftragte oder für das Projekt erforderliche Dritte, insbesondere externe Dienstleister, Softwareanbieter, Hostinganbieter, ERP-, PIM-, Zahlungs-, Versand- oder Schnittstellenpartner, ihre notwendigen Mitwirkungen in angemessener und üblicher Zeit erbringen.
- 6.4 Verzögerungen, Mehraufwände oder Qualitätsbeeinträchtigungen, die auf fehlende, verspätete, fehlerhafte oder unvollständige Mitwirkung des Auftraggebers oder von ihm eingebundener Dritter zurückzuführen sind, gehen nicht zu Lasten von RSLT.DIGITAL und können gesondert berechnet werden. In solchen Fällen können sich vereinbarte Zeitpläne, Projektlaufzeiten und Termine entsprechend verschieben.
- 6.5 Der Auftraggeber stellt sicher, dass er über alle erforderlichen Rechte an den von ihm bereitgestellten Inhalten, Daten, Materialien, Logos, Bildern, Texten und sonstigen Unterlagen verfügt. Der Auftraggeber stellt RSLT.DIGITAL von Ansprüchen Dritter frei, die aus einer vertragsgemäßen Nutzung dieser vom Auftraggeber bereitgestellten Materialien entstehen.
7. Vergütung, Fremdkosten und Zahlung
- 7.1 Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot oder Vertrag.
- 7.2 Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
- 7.3 Zahlungen sind innerhalb der vereinbarten Fristen ohne Abzug zu leisten.
- 7.4 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
- 7.5 Fremdkosten, Lizenzkosten, Kosten für Drittanbieter, Hosting, Plugins, Software-Abonnements oder sonstige externe Leistungen trägt der Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
- 7.6 Werden Lizenzkosten, Drittanbieterleistungen oder sonstige Fremdkosten über RSLT.DIGITAL abgerechnet, kann RSLT.DIGITAL hierfür eine Bearbeitungsgebühr erheben, sofern im Angebot oder Vertrag nichts Abweichendes vereinbart wurde. Diese beträgt bei Kosten bis 100 EUR 30 %, bei Kosten von 101 EUR bis 1.000 EUR 20 % und bei Kosten ab 1.001 EUR 10 %.
- 7.7 Bei laufenden Leistungen, Wartungs-, Support-, Hosting- oder Rahmenverträgen sowie bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als sechs Monaten ist RSLT.DIGITAL berechtigt, vereinbarte Vergütungen mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat angemessen anzupassen, wenn dies durch nachvollziehbare Kostensteigerungen, insbesondere bei Personal-, Lizenz-, Hosting-, Drittanbieter- oder Betriebskosten, begründet ist. Beträgt die Erhöhung innerhalb von sechs Monaten mehr als 10 %, kann der Auftraggeber den betroffenen Vertrag oder den betroffenen Leistungsteil zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen.
- 7.8 Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder von RSLT.DIGITAL anerkannten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht nur, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Wegen einzelner streitiger Positionen darf der Auftraggeber unstreitige oder abgrenzbare Leistungsteile nicht vollständig zurückhalten.
8. Abnahme und Livegang
- 8.1 Der Auftraggeber prüft die Arbeitsergebnisse unverzüglich nach Lieferung, Bereitstellung oder Übergabe und teilt etwaige Mängel schriftlich mit.
- 8.2 Mängel sind vom Auftraggeber möglichst nachvollziehbar zu beschreiben, insbesondere mit Angabe der betroffenen Funktion, des verwendeten Systems oder Browsers, der Schritte zur Reproduktion, der Auswirkungen sowie vorhandener Screenshots, Fehlermeldungen oder Testdaten.
- 8.3 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber nicht innerhalb von 14 Tagen nach Bereitstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt oder wenn der Auftraggeber die Leistung produktiv nutzt.
- 8.4 Soweit im Angebot oder Vertrag nichts anderes vereinbart wurde, ist ein Livegang im vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Ein Livegang liegt vor, sobald der Online-Shop, die Website, die Anwendung oder die sonstige beauftragte Leistung für echte Kunden oder Nutzer zugänglich gemacht wird. Dies gilt auch für einen Softlaunch, wenn mehr als ein echter Kunde oder Nutzer Zugriff erhält.
- 8.5 Rügen, Mängel, offene Aufgaben oder Anpassungswünsche, die im Rahmen des Livegangs noch umgesetzt werden sollen, müssen vor dem Livegang bekannt sein und innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs bzw. Zeitbudgets liegen.
- 8.6 RSLT.DIGITAL wird im Rahmen des Livegangs erforderliche und abgestimmte Arbeiten umsetzen, soweit hierfür noch vereinbartes Zeitbudget verfügbar ist. Darüber hinausgehende Leistungen, nachträglich auftretende Anforderungen oder zusätzlicher Aufwand werden gesondert vereinbart und vergütet.
9. Haftung
- 9.1 RSLT.DIGITAL haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
- 9.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet RSLT.DIGITAL nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftung ist in diesem Fall der Höhe nach begrenzt auf die durchschnittliche monatliche Nettovergütung, die der Auftraggeber in den letzten sechs Monaten vor Eintritt des Schadens für die betroffene Leistung an RSLT.DIGITAL gezahlt hat.
- 9.3 Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
- 9.4 Für Datenverluste haftet RSLT.DIGITAL bei leichter Fahrlässigkeit nur für den Wiederherstellungsaufwand, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung entstanden wäre. Soweit RSLT.DIGITAL nicht ausdrücklich mit Backup, Hosting oder Betrieb beauftragt ist, ist der Auftraggeber für die Datensicherung verantwortlich.
- 9.5 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechungen und Schäden durch Drittanbieterleistungen ist bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit keine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde.
- 9.6 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen von RSLT.DIGITAL.
- 9.7 Zwingende gesetzliche Haftung bleibt unberührt.
10. Gewährleistung
- 10.1 RSLT.DIGITAL gewährleistet die vertragsgemäße Erbringung der Leistungen.
- 10.2 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach Wahl von RSLT.DIGITAL Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
- 10.3 Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
- 10.4 Die Gewährleistung entfällt, soweit Mängel auf Änderungen, Eingriffe, Konfigurationen, Updates, Bedienfehler, Drittanbieterleistungen oder sonstige Umstände zurückzuführen sind, die nicht von RSLT.DIGITAL zu vertreten sind.
- 10.5 Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen an von RSLT.DIGITAL erstellten oder betreuten Systemen außerhalb eines mit RSLT.DIGITAL abgestimmten Prozesses vor, haftet RSLT.DIGITAL nicht für daraus entstehende Fehler, Störungen, Sicherheitsrisiken oder Mehraufwände. Gewährleistungs- oder Supportleistungen bleiben nur insoweit bestehen, wie der Auftraggeber nachweist, dass die Änderung für den jeweiligen Mangel nicht ursächlich war und die Analyse oder Behebung nicht erschwert.
11. Besondere Regelungen für Software, Online-Shops und Drittanbieterleistungen
- 11.1 Für Software, Online-Shops, Websites, Erweiterungen, Schnittstellen und sonstige digitale Leistungen gelten ergänzend die Regelungen dieser Ziffer.
- 11.2 Bei Software, Plugins, Themes, Frameworks, Open-Source-Komponenten oder sonstigen Leistungen Dritter gelten zusätzlich die Lizenz- und Nutzungsbedingungen des jeweiligen Anbieters oder Rechteinhabers.
- 11.3 Lizenzkosten, Kosten für Drittanbieter-Plugins, Shopware-Lizenzen, Hosting, externe Software, Schnittstellen, Zahlungsanbieter, Versanddienstleister oder sonstige externe Leistungen trägt vollständig der Auftraggeber, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
- 11.4 RSLT.DIGITAL haftet nicht für Fehler, Ausfälle, Sicherheitslücken, Änderungen, Preisänderungen, Einstellung, Inkompatibilitäten oder sonstige Probleme von Drittanbieter-Software, Drittanbieter-Plugins, Shopware, Hosting-Anbietern oder sonstigen externen Diensten. RSLT.DIGITAL unterstützt den Auftraggeber im Rahmen der Beauftragung bei der Fehleranalyse, Kommunikation und Fehlerbeseitigung, soweit dies möglich und erforderlich ist.
- 11.5 Bei Beauftragung eines Projekts geht RSLT.DIGITAL grundsätzlich von der zum Zeitpunkt der ersten Installation aktuellen Softwareversion aus, sofern im Angebot nichts anderes geregelt ist. Updates, Versionswechsel oder zusätzliche Aktualisierungen während des Projekts sind nur Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden oder innerhalb des vorhandenen Zeitbudgets umgesetzt werden können.
- 11.6 Solange RSLT.DIGITAL mit Betrieb, Wartung, Pflege, Weiterentwicklung oder Deployment des Online-Shops, der Anwendung oder des jeweiligen Systems beauftragt ist, erfolgt der produktive Deploymentprozess ausschließlich über den von RSLT.DIGITAL definierten und freigegebenen Prozess, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Der Auftraggeber bleibt berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte nach Ziffer 2 auszuüben und hierfür interne IT-Abteilungen oder externe Dienstleister einzusetzen. Änderungen durch den Auftraggeber oder durch Dritte müssen jedoch mit dem bestehenden Deployment-, Versions- und Qualitätssicherungsprozess abgestimmt werden, soweit RSLT.DIGITAL weiterhin Verantwortung für Betrieb, Wartung, Pflege oder Deployment übernehmen soll. Nimmt der Auftraggeber selbst oder durch Dritte Änderungen, Konfigurationsanpassungen oder Deployments außerhalb dieses Prozesses vor, ist RSLT.DIGITAL für daraus entstehende Fehler, Störungen, Sicherheitsrisiken, Inkompatibilitäten oder Mehraufwände nicht verantwortlich.
- 11.7 Der Auftraggeber erhält auf Anfrage Zugriff auf den Quellcode individuell für ihn entwickelter Erweiterungen, Anwendungen oder Anpassungen. Ausgenommen sind vorbestehende Standardmodule, interne Werkzeuge, allgemeine Frameworks, Libraries, Zugangsdaten, sicherheitsrelevante Informationen sowie Bestandteile, an denen Rechte Dritter bestehen. Entstehen für die Bereitstellung Aufwände oder Kosten, trägt diese der Auftraggeber.
- 11.8 Technische Dokumentationen, Prozessdokumentationen, Benutzer- oder Pflegedokumentationen sind nur Bestandteil des Leistungsumfangs, wenn sie ausdrücklich beauftragt wurden.
- 11.9 Git-Repositories für kundenindividuell entwickelte Erweiterungen oder Anwendungen werden dem Auftraggeber auf Anfrage bereitgestellt, insbesondere im Falle der Beendigung der Zusammenarbeit. Eine automatische Bereitstellung erfolgt nicht.
- 11.10 Zugangsdaten, die für den Betrieb oder die Übergabe erforderlich sind, werden dem Auftraggeber auf Anfrage bereitgestellt, soweit keine Sicherheitsinteressen, Rechte Dritter oder vertraglichen Einschränkungen entgegenstehen.
12. Datensicherung
- 12.1 Soweit RSLT.DIGITAL nicht ausdrücklich mit Hosting, Backup oder Betrieb beauftragt ist, ist der Auftraggeber für eine regelmäßige Sicherung seiner Daten, Systeme und Inhalte verantwortlich.
- 12.2 Vor Arbeiten an produktiven Systemen, insbesondere vor Updates, Migrationen, Deployments oder Mangelbeseitigungen, stellt der Auftraggeber sicher, dass eine aktuelle und wiederherstellbare Datensicherung vorhanden ist, sofern diese Datensicherung nicht ausdrücklich Teil der von RSLT.DIGITAL übernommenen Leistung ist.
- 12.3Eine bestimmte Aktualität, Aufbewahrungsdauer, Wiederherstellbarkeit oder Wiederherstellungszeit von Backups schuldet RSLT.DIGITAL nur, wenn dies ausdrücklich im Angebot, Vertrag oder Service-Level vereinbart wurde.
13. Wartung, Support und Rahmenverträge
- 13.1 Wartung, Pflege, Support, Monitoring, Reaktionszeiten, Erreichbarkeiten, Service-Level, Sicherheitsupdates, regelmäßige Updates oder sonstige laufende Betreuungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich in einem Angebot, Wartungsvertrag, Rahmenvertrag oder einer sonstigen Vereinbarung geregelt sind.
- 13.2 Ohne gesonderte Vereinbarung schuldet RSLT.DIGITAL keine bestimmte Erreichbarkeit, Reaktionszeit, Fehlerbehebungszeit oder laufende technische Überwachung.
- 13.3 Soweit ein Wartungs- oder Rahmenvertrag geschlossen wird, regelt dieser insbesondere Leistungsumfang, Priorisierung, Reaktionszeiten, Kommunikationswege, Vergütung und sonstige Bedingungen der laufenden Zusammenarbeit.
14. Kündigung
- 14.1 Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen.
- 14.2 Kündigungen bedürfen der Schriftform.
- 14.3 Für Rahmen-, Wartungs-, Support- und Hostingverträge gelten die im jeweiligen Angebot, Vertrag oder Rahmenvertrag vereinbarten Laufzeiten, Kündigungsfristen und Kündigungsbedingungen.
- 14.4 Bei Projektverträgen, Einzelaufträgen, Dienstleistungsaufträgen oder freigegebenen Budgets schuldet der Auftraggeber im Falle einer vorzeitigen Beendigung mindestens 75 % des vereinbarten oder freigegebenen Netto-Budgets. Bereits erbrachte Leistungen, entstandene Aufwände, reservierte Kapazitäten und nicht mehr vermeidbare Kosten werden hierauf angerechnet. Weitergehende gesetzliche oder vertragliche Ansprüche bleiben unberührt.
- 14.5 Bereits erbrachte Leistungen sowie bis zum Wirksamwerden der Kündigung entstandene Aufwände sind zu vergüten.
15. Beendigung der Zusammenarbeit und Exit-Unterstützung
- 15.1 RSLT.DIGITAL ist an einer langfristigen, partnerschaftlichen Zusammenarbeit auf Augenhöhe interessiert. Sollte es unerwartet zu einer Beendigung der Zusammenarbeit kommen, wird RSLT.DIGITAL den Auftraggeber im Rahmen des Zumutbaren bei einem geordneten Übergang unterstützen.
- 15.2 RSLT.DIGITAL stellt dem Auftraggeber auf Anfrage die für eine Übergabe erforderlichen und verfügbaren Informationen, Zugangsdaten, Projektunterlagen, Git-Repositories oder sonstigen Materialien bereit, soweit keine Rechte Dritter, gesetzlichen Pflichten, Sicherheitsinteressen oder vertraglichen Einschränkungen entgegenstehen.
- 15.3 Aufwände und Kosten, die RSLT.DIGITAL durch Übergabe, Export, Dokumentation, Abstimmung, technische Unterstützung oder sonstige Exit-Leistungen entstehen, trägt der Auftraggeber.
- 15.4 Webhosting-Pakete werden bei Vertragsende gelöscht oder deaktiviert, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht. Git-Repositories, Projektdateien, Kundenmaterialien und sonstige projektbezogene Daten werden spätestens zwei Monate nach Ende der Zusammenarbeit gelöscht, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder abweichende Vereinbarungen entgegenstehen.
16. Vertraulichkeit
- 16.1 Die Parteien behandeln alle nicht öffentlich bekannten Informationen, die ihnen im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden und erkennbar vertraulich sind oder als vertraulich bezeichnet werden, vertraulich.
- 16.2 Vertrauliche Informationen dürfen nur zur Durchführung des jeweiligen Vertrags verwendet und nur an Mitarbeitende, verbundene Unternehmen, freie Mitarbeitende oder Unterauftragnehmer weitergegeben werden, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist und diese zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- 16.3 Nicht als vertraulich gelten Informationen, die öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits rechtmäßig bekannt waren, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten, behördlicher oder gerichtlicher Anordnung offengelegt werden müssen.
- 16.4 Nach Vertragsende sind vertrauliche Informationen auf Anfrage zurückzugeben oder zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, berechtigten Nachweispflichten oder technische Sicherungskopien entgegenstehen.
- 16.5 Die Vertraulichkeitspflicht bleibt auch nach Vertragsende bestehen. Soweit die Parteien eine gesonderte Vertraulichkeitsvereinbarung oder ein NDA schließen, geht diese Vereinbarung im Zweifel vor.
17. Datenschutz
- 17.1 Die Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
- 17.2 Personenbezogene Daten werden nur zur Vertragserfüllung genutzt, soweit keine abweichende Rechtsgrundlage besteht.
- 17.3 Soweit RSLT.DIGITAL im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, schließen die Parteien hierfür einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung.
18. Schlussbestimmungen
- 18.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Schriftform, sofern nicht Textform ausdrücklich zugelassen ist.
- 18.2 Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
- 18.3 Gerichtsstand ist Esslingen am Neckar, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört oder der Auftraggeber juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. RSLT.DIGITAL ist auch berechtigt, am Sitz des Auftraggebers zu klagen. Die Befugnis von RSLT.DIGITAL, auch das Gericht an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
- 18.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des UN-Kaufrechts.